Informationen zum regulären Erstkontakt

Vor Beginn einer Behandlung nehmen die Sorgeberechtigten bitte Kontakt mit dem Sekretariat unserer Institutsambulanz auf. 

Per Telefon:  02631 / 3944-60

Sprechzeiten: Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr, Fr. 8.00 – 13.00 Uhr

Per Telefax: 02631 / 3944-66

Per Brief: Johanniter Zentrum GmbH für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Sekretariat der Institutsambulanz 
Am Carmen-Sylva-Garten 6-10
56564 Neuwied 

Hierbei geben sie bitte Namen, Adresse, Telefonnummer, Namen und Alter des Kindes / Jugendlichen, sowie eine kurze Beschreibung ihres Anliegens an. Bitte schicken sie aus Datenschutz rechtlichen Gründen keine Angaben per E-Mail.Sie bekommen schriftlich eine Einladung zu einem Erstvorstellungstermin bei einem Arzt oder Psychologen der Ambulanz zugesandt, den sie bis zu dem im Brief angegebenen Datum telefonisch, per Fax oder Brief rückbestätigen. Wichtig ist die rechtzeitige Rückbestätigung des Termins, da dieser ansonsten anderweitig vergeben wird.Der Erstvorstellungstermin findet grundsätzlich mit dem Kind / Jugendlichen und mindestens einer sorgeberechtigten Person statt. Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten, von denen nur einer zum Ersttermin erscheint, ist das schriftliche Einverständnis des nicht erscheinenden mitsorgeberechtigten Elternteils zum Erstgespräch vorzulegen, da dieses ansonsten nicht stattfinden kann (siehe Unterlagen zum Download). Der Arzt oder Psychologe, mit dem sie das Erstgespräch führen, ist von diesem Zeitpunkt an ihr Behandler. Er wird also das weitere Vorgehen (diagnostische Maßnahmen, Behandlungsvorschläge, Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen) mit ihnen gemeinsam planen. 

Zum Erstvorstellungstermin ist Folgendes mitzubringen:·       

Überweisungsschein des Haus- oder Kinderarztes·       
• Chipkarte der Krankenkasse·       
• U1-U9-Heft (Vorsorgeuntersuchungen)·       
• Jahreszeugnisse des Kindes ab der 1. Klasse in Kopie·       
• Vorbefunde (z.B. Tests, Abklärungen des Hörens und Sehens, EEG) in Kopie 

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass eine Behandlung durch uns nur erfolgen darf, wenn sie zum Ersttermin einen gültigen Überweisungsschein vorlegen. Andernfalls dürfen wir eine Behandlung (auch Beratung und Telefonate) nicht aufnehmen.Sollte eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen (z.B. Schule oder Jugendamt) erforderlich sein, so benötigen wir dafür eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber der jeweiligen Einrichtungen (siehe Unterlagen zum Download).Wenn es um eine geplante tagesklinische oder vollstationäre Aufnahme geht, ist zunächst ebenfalls ein regulärer Erstvorstellungstermin in der Institutsambulanz nötig. Das Erstgespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Der weitere Verlauf der Behandlung wird dann in Absprache mit dem zuständigen Behandler geplant. 

Informationen zum Kontakt in Notfällen 

Das Johanniter-Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie hat folgende Region als Pflichtversorgungsgebiet vom Ministerium für Familie, Frauen, Gesundheit und Soziales in Mainz zugeteilt bekommen:
Stadt und Kreis Neuwied, Stadt Koblenz, Stadt Bendorf
Sowie folgende Verbandsgemeinden des Kreises Mayen-Koblenz: Vallendar, Maifeld, Rhens, Untermosel, Weißenthurm. 

Wenn ein Kind oder Jugendlicher in diesem Versorgungsgebiet auf Grund einer psychiatrischen Störung akut eigen- und/oder fremdgefährdend erscheint, soll der Patient schnellstmöglich, gegebenenfalls unter Hinzuziehen von Polizei, Notarzt oder Gesundheitsamt, bei uns vorgestellt werden. Der Hauptwohnsitz des Patienten ist hierbei nicht maßgeblich für die Notfallversorgung.Bei Vorliegen einer akuten Eigen- und/oder Fremdgefährdung mit sofortigem Handlungsbedarf ist wochentags (montags bis donnerstags 8.00 bis 16.30 Uhr, freitags 8.00 bis 15.00 Uhr) über die Institutsambulanz (02631 / 3944-60) oder die Zentrale (02631 / 3944-0) mit dem Johanniter-Zentrum Kontakt aufzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten d.h. abends, nachts und am Wochenende kann eine Kontaktaufnahme über die stationäre Abteilung (02631 / 3944-928) erfolgen.Da die Bereitschaftsärzte über Rufbereitschaft erreichbar sind, ist eine vorherige telefonische Voranmeldung zur Verbesserung des Ablaufes wünschenswert. Dadurch können Wartezeiten für die Patientin und deren Begleiter vermieden und Vorbereitungen für Patienten getroffen werden. Der Patient sollte von einem Sorgeberechtigten oder für ihn Sorge tragenden Erwachsenen begleitet werden. Die Fremdanamnese ist notwendig für die korrekte Einschätzung der Gefährdungslage. Polizeikräfte, Ordnungsamt und Rettungssanitäter sollten vor Ort bleiben, bis der Arzt die Situation geklärt hat. 

Folgende Fragen helfen zur schnellen Klärung weiter:
     

• Wie zeigt sich die aktuelle Symptomatik und welche Gefährdungssituation wird gesehen?·     
• Seit wann besteht die Störung?·     
• Welche Vorbehandlung (Kinderarzt, Kinder- Jugendpsychiater) fand bislang statt?·     
• Wohnort der Patienten?·     
• Wer hat das Sorgerecht?·     
• Welche Krankenversicherung besteht? 

Falls der Patient akut gefährdet erscheint, eine Mitarbeit sowie ein stationärer Aufenthalt jedoch durch den Patienten oder die Eltern verweigert werden, kann gegebenenfalls die Polizei, das Jugendamt oder das Gesundheitsamt vor Ort hinzugezogen werden.